Privat versichert
Sie können eine Psychotherapie im Rahmen Ihrer Privaten Krankenversicherung beanspruchen. Prüfen Sie hierzu bitte die Leistungsbedingungen (Stundenkontingente für Psychotherapie) Ihrer Privaten Krankenkasse. Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Es besteht die Möglichkeit, dass die Ihre private Krankenkasse die psychotherapeutischen Leistungen nicht vollumfänglich übernimmt. Besprechen Sie dies im einen telefonischen Gespräch mit Ihrer Versicherung. Bei Fragen bin ich Ihnen gerne behilflich!
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Selbstzahler*innen
Selbstverständlich ist es möglich für Ihre Psychotherapie selbst aufzukommen. Da es in diesem Fall keine Formalitäten zur Beantragung der Psychotherapie bedarf, ist ein kurzfristiger Beginn möglich. Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt nach persönlicher Vereinbarung jeweils zu Ende des Monats. Anfallende Kosten können als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer abgesetzt werden.
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Gesetzlich versichert / Kostenerstattungsverfahren
Gesetzlich Versicherten* können die Übernahme der Kosten psychotherapeutischer Leistungen über das Kostenerstattungsverfahren anstreben. Informationen über den Prozess der Kostenerstattung teile ich Ihnen gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch mit. Die Kosten für das Erstgespräch in Höhe von 120 € werden Ihnen privat in Rechnung gestellt und können nachfolgend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, wobei jedoch nicht jede Kasse die Kosten übernimmt.
An dieser Stelle möchte ich bereits darauf hinweisen, dass der Prozess aufgrund der Menge der einzureichenden Unterlagen (aktueller PTV11 Bogen, Dringlichkeitsbescheinigung, Konsiliarbericht, Absagenliste) fordernd sein kann und einige Krankenkassen (TK, Barmer) dem Kostenerstattungsverfahren ablehnend gegenüber stehen.
Bei Fragen bin ich gerne behilflich und unterstütze Sie im Prozess!